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Frühling – Sonne – Freude
feuerlibelle, Do, 2. Apr. 2009, 16:05
das erste sonnenbad auf dem dach, ein traum!
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Was ist mit den EU–Hausbriefkästen?
feuerlibelle, Do, 2. Apr. 2009, 03:05
ich musste heute zwangsläufig aufs postamt und auf dem weg dorthin sind mir die umstrittenen eu-briefkästen ins auge gesprungen. unglaublich, wie schnell die zeit vergeht – es ist schon wieder drei jahre her, dass das gorbach’sche husch-pfusch-gesetz gekippt wurde.
......damals, es war so:
die schwarz-blau-orange regierung hat ein neues postgesetz verabschiedet, wonach die umstellung auf neue eu-hausbriefkästen bis ende juni 2006 abgeschlossen werden soll, ansonsten drohen saftige strafen. [die eu lässt den mitgliedstaaten aber zeit bis 2009, um eine rechtskonforme umstellung durchzuführen.]
über die kostenfrage macht sich das postgesetz keine gedanken, finanziell geht es um die umrüstung von etwa 1,1 millionen neuen hausbriefkästen in wohnanlagen, die etwa 60 mio. euro kosten.
hausbesitzer wehrten sich dagegen, die kosten für die neuen hausbriefanlagen zu tragen und gingen bis vor den verfassungsgerichtshof. mit erfolg.
der verfassungsgerichtshof kippt das gesetz im mai 2006; hausbesitzer müssen nicht, wie im neuen postgesetz vorgeschrieben, für die errichtung der neuen hausbrieffach-anlagen aufkommen. die diesbezügliche gesetzliche verpflichtung ist laut verfassungsgerichtshof verfassungswidrig.
damit ist auch der stichtag 1. juli 2006 obsolet, mit dem die umrüstung hätte passiert sein sollen.
die verpflichtung zur errichtung der neuen hausbrieffach-anlagen gilt ab sofort als aufgehoben. eine frist für das außer-kraft-treten der aufgehobenen bestimmungen wurde nicht gesetzt. die höchstrichter begründen ihren spruch damit, dass eine solche verpflichtung einen eingriff ins eigentumsrecht darstelle. ein solcher sei nur dann gerechtfertigt, wenn die errichtung im öffentlichen interesse gelegen sei. das sei jedoch nicht der fall. vielmehr sei die errichtung im interesse der - teilweise miteinander konkurrierenden - anbieter von postdienstleistungen gelegen: der eigentumseingriff ist daher nicht gerechtfertigt und verfassungswidrig.
das argument der bundesregierung, wonach "vorgaben" der eu eine solche verpflichtung notwendig gemacht hätten, erachten die höchstrichter als nicht stichhaltig. tatsächlich ist aus den gemeinschaftsrechtlichen regelungen zwar ein verbot der diskriminierung einzelner postunternehmungen zu entnehmen, aber keine verpflichtung ableitbar, postkästen auf kosten der hauseigentümer zu errichten, so das höchstgericht.
So, und inzwischen befinden wir uns im jahr 2009, im jahr der eu-frist. wird das gekippte gesetz nun repariert, oder darf man hoffen, dass die eu-briefkästen hinfällig geworden sind?
......damals, es war so:
die schwarz-blau-orange regierung hat ein neues postgesetz verabschiedet, wonach die umstellung auf neue eu-hausbriefkästen bis ende juni 2006 abgeschlossen werden soll, ansonsten drohen saftige strafen. [die eu lässt den mitgliedstaaten aber zeit bis 2009, um eine rechtskonforme umstellung durchzuführen.]
über die kostenfrage macht sich das postgesetz keine gedanken, finanziell geht es um die umrüstung von etwa 1,1 millionen neuen hausbriefkästen in wohnanlagen, die etwa 60 mio. euro kosten.
hausbesitzer wehrten sich dagegen, die kosten für die neuen hausbriefanlagen zu tragen und gingen bis vor den verfassungsgerichtshof. mit erfolg.
der verfassungsgerichtshof kippt das gesetz im mai 2006; hausbesitzer müssen nicht, wie im neuen postgesetz vorgeschrieben, für die errichtung der neuen hausbrieffach-anlagen aufkommen. die diesbezügliche gesetzliche verpflichtung ist laut verfassungsgerichtshof verfassungswidrig.
damit ist auch der stichtag 1. juli 2006 obsolet, mit dem die umrüstung hätte passiert sein sollen.
die verpflichtung zur errichtung der neuen hausbrieffach-anlagen gilt ab sofort als aufgehoben. eine frist für das außer-kraft-treten der aufgehobenen bestimmungen wurde nicht gesetzt. die höchstrichter begründen ihren spruch damit, dass eine solche verpflichtung einen eingriff ins eigentumsrecht darstelle. ein solcher sei nur dann gerechtfertigt, wenn die errichtung im öffentlichen interesse gelegen sei. das sei jedoch nicht der fall. vielmehr sei die errichtung im interesse der - teilweise miteinander konkurrierenden - anbieter von postdienstleistungen gelegen: der eigentumseingriff ist daher nicht gerechtfertigt und verfassungswidrig.
das argument der bundesregierung, wonach "vorgaben" der eu eine solche verpflichtung notwendig gemacht hätten, erachten die höchstrichter als nicht stichhaltig. tatsächlich ist aus den gemeinschaftsrechtlichen regelungen zwar ein verbot der diskriminierung einzelner postunternehmungen zu entnehmen, aber keine verpflichtung ableitbar, postkästen auf kosten der hauseigentümer zu errichten, so das höchstgericht.
So, und inzwischen befinden wir uns im jahr 2009, im jahr der eu-frist. wird das gekippte gesetz nun repariert, oder darf man hoffen, dass die eu-briefkästen hinfällig geworden sind?
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