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Montag, 2. August 2010
Überhängende Zweige am Gartenzaun...
feuerlibelle, Mo, 2. Aug. 2010, 20:36
das österreichische nachbarschaftsrecht aus dem jahr 2004 ist quasi in mehreren gummiparagraphen geregelt. geht es aber um konkrete verletzung der grundgrenzenrechte, heißt es gleich aus dem munde der rechtsvetreter: oh gnädigste, das ist aber eine verdammt knifflige angelegenheit....



ob nun das aut.gesetz auch für das grundstück meiner gartenhütte gültigkeit hat, ist schwer zu sagen. - ich muss mich erst schlau machen und die dortigen landesjuristen bemühen. [vielleicht existiert ein eu-gesetz]
aber ich mach's ganz kurz: die zwetschen auf den überhängenden zweigen (macht die hälfte des baumes aus) will ich ernten! ich freu mich schon auf die rumgetränkte powidlmarmelade... ;-)

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