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Mittwoch, 10. Februar 2010
Tabu für Diebesgut
feuerlibelle, Mi, 10. Feb. 2010, 10:50
[quelle: oe.1.orf.at]
die wiener rechtsanwaltskammer steht auf dem standpunkt, dass der staat keine komplizenschaft mit kriminellen eingehen und daher gestohlene daten nicht verwenden darf.

kein pardon für steuerhinterzieher, aber der staat dürfe nur legale mittel einsetzen. es stehe dem staat nicht gut an, sich mit einem rechtsbruch auf eine stufe zu stellen. es dürfe nicht sein, dass der staat vom rechtsbruch einzelner profitiere, sagt auer, der sich auch gegen die verwendung etwa von deutschland weitergegebener und nicht durch österreich angekaufter daten ausspricht. "als republik muss ich alles tun, auf rechtstaatliches handeln ausrichten und darf mich auch nicht indirekt an rechtsbruch beteiligen, indem ich erfolge daraus für mich verwerte."

ja, der meinung bin ich auch ...!

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