Tabu für Diebesgut
feuerlibelle, Mi, 10. Feb. 2010, 10:50
[quelle: oe.1.orf.at]
die wiener rechtsanwaltskammer steht auf dem standpunkt, dass der staat keine komplizenschaft mit kriminellen eingehen und daher gestohlene daten nicht verwenden darf.
kein pardon für steuerhinterzieher, aber der staat dürfe nur legale mittel einsetzen. es stehe dem staat nicht gut an, sich mit einem rechtsbruch auf eine stufe zu stellen. es dürfe nicht sein, dass der staat vom rechtsbruch einzelner profitiere, sagt auer, der sich auch gegen die verwendung etwa von deutschland weitergegebener und nicht durch österreich angekaufter daten ausspricht. "als republik muss ich alles tun, auf rechtstaatliches handeln ausrichten und darf mich auch nicht indirekt an rechtsbruch beteiligen, indem ich erfolge daraus für mich verwerte."
ja, der meinung bin ich auch ...!
die wiener rechtsanwaltskammer steht auf dem standpunkt, dass der staat keine komplizenschaft mit kriminellen eingehen und daher gestohlene daten nicht verwenden darf.
kein pardon für steuerhinterzieher, aber der staat dürfe nur legale mittel einsetzen. es stehe dem staat nicht gut an, sich mit einem rechtsbruch auf eine stufe zu stellen. es dürfe nicht sein, dass der staat vom rechtsbruch einzelner profitiere, sagt auer, der sich auch gegen die verwendung etwa von deutschland weitergegebener und nicht durch österreich angekaufter daten ausspricht. "als republik muss ich alles tun, auf rechtstaatliches handeln ausrichten und darf mich auch nicht indirekt an rechtsbruch beteiligen, indem ich erfolge daraus für mich verwerte."
ja, der meinung bin ich auch ...!
sid,
Mi, 10. Feb. 2010, 11:01
Ich denke, daß ist an sich ein extrem komplexes Thema. Der kleine Mensch fühlt sich sowieso von vorn bis hinten be-scheiden... da wird wegen jedem Groscherl noch nachverrechnet, als wär man Kriminell, udn die - die sichs eh immer wieder richten, die kommen doch jedes Mal davon.
Selbst schon erlebt. Beides jetzt... (zweiteres, daß ein Richter gesagt hat: Nehmen Sie die Steuererklärung von meinem Tisch, sonst leit ich die weiter zur Überprüfung und außer dieser Drohung ist NICHTS passiert... mal wieder auf meine Kosten, versteht sich.. egal.. laß ma das..).
Es ist einfach nur traurig. Und ich bin froh, daß ich nix mit Steuerrecht am Hut hab.
Selbst schon erlebt. Beides jetzt... (zweiteres, daß ein Richter gesagt hat: Nehmen Sie die Steuererklärung von meinem Tisch, sonst leit ich die weiter zur Überprüfung und außer dieser Drohung ist NICHTS passiert... mal wieder auf meine Kosten, versteht sich.. egal.. laß ma das..).
Es ist einfach nur traurig. Und ich bin froh, daß ich nix mit Steuerrecht am Hut hab.
siria,
Mi, 10. Feb. 2010, 11:45
Augen zu hilft ja bloß auch nicht weiter.
Damit nicht die Superreichen dank ihres Geldes immer ein Schlupfloch finden, weil sie sich die findigsten Berater und Anwälte leisten können, bin ich für die Abschaffung des Bankgeheimnisse gegenüber den Steuerstellen - denn kein Normalverdiener kann mit Tricks derartige Summen am Fiskus vorbeimogeln wie jene. Wir reden hier ja von Millionen hinterzogener Steuern - wie hoch muss dann das Einkommen sein, was dem zugrunde liegt... Also mehr als genug zum Leben, und ganz oft auf Kosten von "eingesparten" Arbeitsplätzen.
Nebenbei verdirbt dieser Diebstahl die guten Sitten: Welcher Normal- oder Geringverdiener wird bei kleinen Mogeleien noch ein schlechtes Gewissen haben, wenn sich die Finanzmächtigen alles erlauben können?
Und warum das Bankgeheimnis (in der Schweiz gibt es das erst seit 1938) ein höheres Gut sein soll als der Diebstahl an der Allgemeinheit, das leuchtet meinem Gerechtigkeitsgefühl nicht ein.
Damit nicht die Superreichen dank ihres Geldes immer ein Schlupfloch finden, weil sie sich die findigsten Berater und Anwälte leisten können, bin ich für die Abschaffung des Bankgeheimnisse gegenüber den Steuerstellen - denn kein Normalverdiener kann mit Tricks derartige Summen am Fiskus vorbeimogeln wie jene. Wir reden hier ja von Millionen hinterzogener Steuern - wie hoch muss dann das Einkommen sein, was dem zugrunde liegt... Also mehr als genug zum Leben, und ganz oft auf Kosten von "eingesparten" Arbeitsplätzen.
Nebenbei verdirbt dieser Diebstahl die guten Sitten: Welcher Normal- oder Geringverdiener wird bei kleinen Mogeleien noch ein schlechtes Gewissen haben, wenn sich die Finanzmächtigen alles erlauben können?
Und warum das Bankgeheimnis (in der Schweiz gibt es das erst seit 1938) ein höheres Gut sein soll als der Diebstahl an der Allgemeinheit, das leuchtet meinem Gerechtigkeitsgefühl nicht ein.
europamitte,
Mi, 10. Feb. 2010, 17:13
Ja, liebe M.
Sicher eines der meistdiskutierten Themen in den letzten Tagen.
Auch ich alszumeist ehrlicher Steuerzahler habe natürlich ein Interesse daran, dass auch andere ihren Teil zum großen Kuchen beitragen. ABER: Das Kaufen dieser Daten ist in meinen Augen Hehlerei und der Staat macht sich dadurch strafbar. Das darf nicht passieren.
Die nörgelnden Schweizer kann ich nur fragen, wie hoch sie denn den Dieb eigentlich bestraft haben? Meines Wissens läuft der immer noch unbehelligt herum und bietet weiterhin seine CDs an. Dann könnte man natürlich noch fragen, ob es nicht ein Fall von "unterstützung einer Straftat" war, die Daten der Kunden dermaßen ungesichert liegen zu lassen, bzw. vor den eigenen Mitarbeitern in keiner Weise zu schützen. Wie hoch waren denn da die ausgesprochenen Strafmaße?
Auf dem Flur vor unserem Büro stand dieser Tage ein kleiner Haufen mit EDV-Schrott zur zentralen Abholung bereit. Ein Schelm hat in der Mittagspause einen Zettel dran gehängt: "Datenträger mit sensiblen Kundendaten bitte hier ablegen!"
;-) Gruß T.
Sicher eines der meistdiskutierten Themen in den letzten Tagen.
Auch ich als
Die nörgelnden Schweizer kann ich nur fragen, wie hoch sie denn den Dieb eigentlich bestraft haben? Meines Wissens läuft der immer noch unbehelligt herum und bietet weiterhin seine CDs an. Dann könnte man natürlich noch fragen, ob es nicht ein Fall von "unterstützung einer Straftat" war, die Daten der Kunden dermaßen ungesichert liegen zu lassen, bzw. vor den eigenen Mitarbeitern in keiner Weise zu schützen. Wie hoch waren denn da die ausgesprochenen Strafmaße?
Auf dem Flur vor unserem Büro stand dieser Tage ein kleiner Haufen mit EDV-Schrott zur zentralen Abholung bereit. Ein Schelm hat in der Mittagspause einen Zettel dran gehängt: "Datenträger mit sensiblen Kundendaten bitte hier ablegen!"
;-) Gruß T.
feuerlibelle,
Mi, 10. Feb. 2010, 17:21
liebe frau kelef, ihr kommentar ist auf einmal pfutsch, weg ...?
haben sie den text vielleicht noch irgendwo bei ihnen aufgehoben, bitte...
haben sie den text vielleicht noch irgendwo bei ihnen aufgehoben, bitte...
kelef,
Mi, 10. Feb. 2010, 23:23
putsch bumm, und fort. je nun.
was ich schrub, war: alle haben recht, irgendwie.
und jetzt hab ich ja auch nochmal nachgedacht, und kann das auch noch weiter ausführen.
grundsätzlich ist es so, dass aufgrund ethischer (moralischer, gesetzlicher, wie auch immer) gründe natürlich gestohlene beweise welcher art auch immer von einem rechtsstaat nicht aufgekauft und schon gar nicht verwendet werden können. so weit, so gut.
steuerhinterziehung ist strafbar, das wissen wir. grundsätzlich ist es ja per se unterschlagung. so weit, so gut.
die schweiz beruft sich auf das bankgeheimnis, das ist eine feine sache, solange nicht gewisse daten z.b. für irgendwelche meinungsforschungsinstitute weitergegeben werden. so weit, so gut.
aus ethischen (moralischen, wtf) gründen wird die schweiz ganz unruhig, wenn an diversen gewohnheiten gerüttelt wird. auch gut.
aber wenn ein neutraler staat einerseits einen polanski nach usa ausliefert (after all these years, wir kennen die geschichte), dann erscheint es mir doch ein wenig scheinheilig wenn man sich ebendieser staat akut alteriert. wo ist die grenze?
macht sich nicht jemand, der aktiv eine steuerhinterziehung, also de iure betrug und diebstahl, begünstigt, mitschuldig? denn es kann doch niemand wo auch immer glauben, dass alle diese no-name-summen incognito-lotto-gewinne sind? na also.
wo aber ist die grenze zwischen bankgeheimnis und beihilfe? und wie ziehen wir die grenze zwischen dem einen und dem anderen? und wer macht sich schuldiger?
wird aber der ankauf solcher unterlagen als unmoralisch verurteilt und abgelehnt, machen wir uns durch diese ablehnung nicht mitschuldig an weiteren solchen vergehen? fördern wir sie nicht sogar, heissen wir sie nicht förmlich gut? rufen wir nicht dazu auf weitere unterschlagungen vorzunehmen, mit dem argument der anonymität und der unantastbarkeit?
und, nicht zu vergessen, wie ist das dann eigentlich mit z.b. vorgetäuschten straftaten von krimimalbeamten zum zwecke der überführung von straftätern? anbahnung von waffen. oder rauschgiftgeschäften zum zwecke der überführung von hintermännern? wie ist das dann mit under-cover-agenten (und nein, die idee kommt nicht von zuviel fernsehen, ich kenn bloss ein paar leut)? dürfen derlei beweise dann vor gericht nicht mehr vorgelegt werden weil sie auf "unehrliche" weise zustande kamen? wie steht es mit der straffreiheit für kronzeugen (und ja, ich weiss schon, dass das hier nicht so ist wie in usa, aber, wie ich schon schrub, ich kenn auch ein paar leut)?
immer noch: ich weiss es nicht. aber ich hab das gefühl, das eine ist so besch... wie das andere, nur aus anderen gründen und die salve geht in verschiedene richtungen los.
bauchgefühl: scheisse. aber ich tät kaufen. koste es was es wolle. ich wär nicht stolz darauf es getan zu haben, aber ich könnte mit dem gefühl leben dass ein paar leute manches nicht (mehr) tun würden.
jeder kleine ein-mann-betrieb, der von verschiedenen staatlichen institutionen in die selbständigkeit gedrängt wird, muss damit rechnen zwanzig jahre lang gepfändet zu werden wenn er ein paar mal die krankenkassenbeiträge nicht bezahlt hat. und der arbeitnehmer, der ihn vernadert (nachdem er die kohle cash kassiert hat), der geht straffrei aus, weil, er hat ja dem staat geholfen. toll, ehrlich.
aber die grosskopferten, die versuchen wir erstmal gar nicht am arsch zu kriegen, weil der trockene mist uns ja um die eigenen ohren fliegen könnte.
eigentlich könnt ich mich ja auch noch alterieren hier, aber das ist ja nicht mein blog.
natürlich ist es nicht einwandfrei, solche unterlagen zu kaufen. aber sie nicht zu kaufen, ist auch nicht einwandfrei. aber da mit dem nicht-kaufen eine unzahl von straftaten gedeckt und in folge gefördert würde, bin ich für: kaufen. und dann den dieb suchen ( na gut: nicht allzu intensiv, aber zumindest ostentativ, damit einmal nix sein kann). nicht-kaufen wäre für mich ein präzedenzfall, den sich die justiz nicht leisten kann. aber: wer bin schon ich.
was ich schrub, war: alle haben recht, irgendwie.
und jetzt hab ich ja auch nochmal nachgedacht, und kann das auch noch weiter ausführen.
grundsätzlich ist es so, dass aufgrund ethischer (moralischer, gesetzlicher, wie auch immer) gründe natürlich gestohlene beweise welcher art auch immer von einem rechtsstaat nicht aufgekauft und schon gar nicht verwendet werden können. so weit, so gut.
steuerhinterziehung ist strafbar, das wissen wir. grundsätzlich ist es ja per se unterschlagung. so weit, so gut.
die schweiz beruft sich auf das bankgeheimnis, das ist eine feine sache, solange nicht gewisse daten z.b. für irgendwelche meinungsforschungsinstitute weitergegeben werden. so weit, so gut.
aus ethischen (moralischen, wtf) gründen wird die schweiz ganz unruhig, wenn an diversen gewohnheiten gerüttelt wird. auch gut.
aber wenn ein neutraler staat einerseits einen polanski nach usa ausliefert (after all these years, wir kennen die geschichte), dann erscheint es mir doch ein wenig scheinheilig wenn man sich ebendieser staat akut alteriert. wo ist die grenze?
macht sich nicht jemand, der aktiv eine steuerhinterziehung, also de iure betrug und diebstahl, begünstigt, mitschuldig? denn es kann doch niemand wo auch immer glauben, dass alle diese no-name-summen incognito-lotto-gewinne sind? na also.
wo aber ist die grenze zwischen bankgeheimnis und beihilfe? und wie ziehen wir die grenze zwischen dem einen und dem anderen? und wer macht sich schuldiger?
wird aber der ankauf solcher unterlagen als unmoralisch verurteilt und abgelehnt, machen wir uns durch diese ablehnung nicht mitschuldig an weiteren solchen vergehen? fördern wir sie nicht sogar, heissen wir sie nicht förmlich gut? rufen wir nicht dazu auf weitere unterschlagungen vorzunehmen, mit dem argument der anonymität und der unantastbarkeit?
und, nicht zu vergessen, wie ist das dann eigentlich mit z.b. vorgetäuschten straftaten von krimimalbeamten zum zwecke der überführung von straftätern? anbahnung von waffen. oder rauschgiftgeschäften zum zwecke der überführung von hintermännern? wie ist das dann mit under-cover-agenten (und nein, die idee kommt nicht von zuviel fernsehen, ich kenn bloss ein paar leut)? dürfen derlei beweise dann vor gericht nicht mehr vorgelegt werden weil sie auf "unehrliche" weise zustande kamen? wie steht es mit der straffreiheit für kronzeugen (und ja, ich weiss schon, dass das hier nicht so ist wie in usa, aber, wie ich schon schrub, ich kenn auch ein paar leut)?
immer noch: ich weiss es nicht. aber ich hab das gefühl, das eine ist so besch... wie das andere, nur aus anderen gründen und die salve geht in verschiedene richtungen los.
bauchgefühl: scheisse. aber ich tät kaufen. koste es was es wolle. ich wär nicht stolz darauf es getan zu haben, aber ich könnte mit dem gefühl leben dass ein paar leute manches nicht (mehr) tun würden.
jeder kleine ein-mann-betrieb, der von verschiedenen staatlichen institutionen in die selbständigkeit gedrängt wird, muss damit rechnen zwanzig jahre lang gepfändet zu werden wenn er ein paar mal die krankenkassenbeiträge nicht bezahlt hat. und der arbeitnehmer, der ihn vernadert (nachdem er die kohle cash kassiert hat), der geht straffrei aus, weil, er hat ja dem staat geholfen. toll, ehrlich.
aber die grosskopferten, die versuchen wir erstmal gar nicht am arsch zu kriegen, weil der trockene mist uns ja um die eigenen ohren fliegen könnte.
eigentlich könnt ich mich ja auch noch alterieren hier, aber das ist ja nicht mein blog.
natürlich ist es nicht einwandfrei, solche unterlagen zu kaufen. aber sie nicht zu kaufen, ist auch nicht einwandfrei. aber da mit dem nicht-kaufen eine unzahl von straftaten gedeckt und in folge gefördert würde, bin ich für: kaufen. und dann den dieb suchen ( na gut: nicht allzu intensiv, aber zumindest ostentativ, damit einmal nix sein kann). nicht-kaufen wäre für mich ein präzedenzfall, den sich die justiz nicht leisten kann. aber: wer bin schon ich.
feuerlibelle,
Do, 11. Feb. 2010, 21:12
"....aber: wer bin schon ich." ich würde sagen, auf jeden fall ein wichtiges vollmitglied des aut-landes und ganz sicher eine voll nettozahlerin.... ;-))
übrigens, mein ex-ar.kollege, ein staatsanwalt, vertritt diesbezüglich auch einen interessanten standpunkt. ich bin schon gespannt, in welche richtung wir uns bewegen werden...
übrigens, mein ex-ar.kollege, ein staatsanwalt, vertritt diesbezüglich auch einen interessanten standpunkt. ich bin schon gespannt, in welche richtung wir uns bewegen werden...